Gründung der neuen Religion zur Tierhaltung
Die Religionsstifter Anibios I., Exotus I. und Edmundus I. gründeten und verkündeten am 22.12.2013 im Internet wie folgt:
Auf der Basis der gesetzlich verbrieften Religionsfreiheit, gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
in Verbindung mit Artikel 140 eben dieses Grundgesetzes
"Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."
und weiterhin in Verbindung mit Titel II "Freiheiten", Artikel 10 "Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit" der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nämlich
"Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen."
rufen wir hiermit die neue Religion zur Tierhaltung aus und bestätigen deren Gründung nach Maßgabe der nun bald vorliegenden Heiligen Schrift:
Die Religion trägt den Namen
HOLANIBIO - Vereinigte Kirche des Heiligen animalistischen Biophilismus