1. Halte ein Wildtier oder ein exotisches Tier oder eine Nachzucht davon. Sollte Dir das nicht direkt möglich sein oder dieses für Dich zu schwierig zu gestalten sein, halte ein sich schon länger in Domestizierung befindliches Heimtier oder landwirtschaftliches Nutztier Deiner Wahl und gedenke bei seiner Betreuung stets seiner Ur- oder Stamm-Art im Sinne seiner ursprünglichen Naturform. Jede Tierhaltung muss auf Basis des aktuellen Standes der Wissenschaft und Technik sowie getreu guter fachlicher Praxis erfolgen. D.h.: Sach- und Fachkunde zu(r) gewählten Tierart(en) sind jedem TopAn heilig.*
2. Wenn Dir aufgrund Deiner persönlichen Situation zeitweilig die Tierhaltung verwehrt ist, nimm eine Auszeit aus der aktiven Phase der ZoOn-Haltung. Überhaupt ist die Eigenschaft als gläubiger TopAn nicht zwingend an ZoOn-Haltung gebunden, auf mentaler Ebene genügt dafür durchaus Folgendes: verehre mindestens einen AnGho Deiner Wahl durch die dafür möglichen privaten Kulthandlungen innerhalb Deines regelmäßigen Aufenthaltsbereiches, z.B. mittels geschmücktem Hausaltar, mit Bildern, anhand von zu sammelnden medialen oder künstlerischen Darstellungen des/r ZoOns Deines/r Wahl-AnGhos, passende Musik oder wie auch immer Du Deinen Glauben für Dich und/oder nach Außen darstellen möchtest.
3. Trage nach Möglichkeit stets ein Biolett bei Dir.
4. Setze Dich für tiergerechte ZoOn-Haltung ein und kämpfe im Rahmen Deiner Möglichkeiten für die Rechte der Menschheit auf Tierhaltung unter jeweils angemessenen Bedingungen.
5. Bringe Dich in den Naturschutz ein, um Habitate und Biotope zu schützen.
6. Verherrliche nicht einzelne Personen. Jeglicher Personenkult ist HOLANIBIO fremd. Würdenträger von HOLANIBIO mögen verehrungswürdig sein, anbetungswürdig oder gar heilig sind sie nicht.
7. Für Dein allgemeines Verhalten außerhalb der Bestimmungen dieser unserer liberalen Religion bieten Dir die ethischen und moralischen Grundkonzepte der Menschheit hinreichend Anhaltspunkte. Ihre Umsetzung muss mit den Methoden anspruchsvoller ZoOn-Haltung und den sonstigen Regeln von HOLANIBIO vereinbar sein.
8. Unterstütze und fördere die Ziele von HOLANIBIO nach bestem Wissen und Gewissen und trage zur Verbreitung dieser Vereinigten Kirche des heiligen animalistischen Biophilismus bei.
* Basis für die Verehrung der Tiere durch aktive und vorbildliche Haltung zu religiösen Zwecken ist das Deutsche Tierschutzgesetz sowie berührendes Recht in der Fassung, die zum Gründungs- und erstem Ausrufungstage, also am 22.12.2013 Gültigkeit hatte. Noch mehr staatliche Bevormundung und Gängelung durch Pseudowissende braucht unsere Religion nicht.